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 Beitrag Verfasst: 27. Nov 2012, 17:22 
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Quelle: www.abendblatt.de

50.000 Euro Schmerzensgeld muss ein Fußballer zahlen, weil er seinen Gegner schwer verletzt hatte. Ist das Urteil gerecht?

Hamm. Das Schmerzensgeldurteil des Oberlandesgerichts Hamm wird nach Ansicht von Vizepräsident Karl Rothmund ein wichtiges Thema für den Deutschen Fußball-Bund (DFB). "Das hat Auswirkungen für den ganzen Fußball, aber es betrifft natürlich besonders den Amateurbereich und die Schiedsrichter", sagte Rothmund am Dienstag. "Wir müssen uns die Urteilsbegründung genau anschauen."

Der DFB-Vize, der auch Präsident des Niedersächsischen Fußball-Verbandes (NFV) ist, fügte an: "Die besonders brutalen Fouls passieren nach unserer Erfahrung oft in den unteren Spielklassen."

Die Fußballergewerkschaft VdV heißt das Schmerzensgeldurteil des Oberlandesgerichts Hamm gut. "Das ist in Ordnung, wenngleich 50.000 Euro eine Menge Holz für den Betroffenen sind", sagte VdV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky. "Aber in der Tat ist der Fußballplatz kein rechtsfreier Raum", ergänzte Baranowsky.

VdV-Justiziar Frank Rybak begrüßte das Urteil ebenfalls und sagte wie Baranowsky, es sei "vollkommen okay". Bei rücksichtslosen Fouls, die schwere Verletzung nach sich zögen, müssten Fußballer mit solchen Urteilen rechnen. Allerdings sei es überwiegend schwer für Zivilgerichte, Vorsatz nachzuweisen.

Besonders im Fußball-Amateur-Bereich wird angeregt über das Urteil diskutiert. Ist es gerecht, dass Fußballer nach einem rücksichtslosen Foulspiel Schmerzensgeld zahlen müssen? Stimmen Sie bei abendblatt.de ab!

Das Hammer Gericht hatte am Montag dem klagenden Fußballer 50.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Er war bei einem Kreisligaspiel von seinem Konkurrenten so schwer am Knie verletzt worden, dass er seinen Beruf als Maler und Lackierer auch gut zweieinhalb Jahr nach dem Foul nicht mehr ausüben kann. "Speziell in unteren Ligen gibt es eine ständige Rechtsprechung bei derartigen Fällen", sagte Rybak. Die jüngste Verurteilung sei "nichts Neues oder Einzigartiges".

Im August war der ehemalige Bochumer Fußballprofi Matias Concha mit einer Klage gegen seinen früheren Gegenspieler Macchambes Younga-Mouhani von Union Berlin vor dem Landgericht Berlin-Tegel allerdings gescheitert. Concha hatte sich im Spiel bei Union am 6. Dezember 2010 bei einem Zusammenprall mit Younga-Mouhani das Schien- und Wadenbein gebrochen und seinen Gegenspieler auf bis zu 200 000 Euro Schmerzensgeld verklagt.

Rybak schränkte grundsätzlich ein, dass Fußballer bereits beim Betreten des Platzes mit Verletzungen rechnen müssten. Schwierig sei es bei anschließenden Zivilklagen, den Vorsatz beim Foulenden zu erbringen. Im Bereich des Profisports seien Urteile wie das des Hammer Gerichts indes "seltener".


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