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DFB entscheidet heute über möglichen Aufstieg von Lotte https://forum.kaiserlinde-online.de/viewtopic.php?f=12&t=211 |
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Autor: | wolfgang.christmann [ 21. Mai 2012, 16:23 ] |
Betreff des Beitrags: | DFB entscheidet heute über möglichen Aufstieg von Lotte |
Quelle: http://www.liga3-online.de/ Wie liga3-online.de bereits gestern berichtete, spekulieren die Sportfreunde Lotte, Tabellenzweiter in der Regionalliga West, auf einen Aufstieg in die 3. Liga. Damit würde sich selbige Spielklasse auf 21 Mannschaften erhöhen. Grund für die Forderung sind die Manipulationsvorwürfe gegen drei Spieler von Rot-Weiß Essen, die gegen ihr eigenes Team beim Spiel gegen den sportlichen Aufsteiger Borussia Dortmund II gewettet haben und [...] |
Autor: | wolfgang.christmann [ 25. Mai 2012, 16:38 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: DFB entscheidet heute über möglichen Aufstieg von Lotte |
Quelle: http://www.dfb.de Sportgericht weist Lotte-Einspruch zurück Einspruch unzulässig: So urteilt das DFB-Sportgericht Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im Einzelrichter-Verfahren den Einspruch der Sportfreunde Lotte gegen die Wertung des am 5. Mai stattgefundenen Regionalliga-Spiels zwischen Rot-Weiss Essen und Borussia Dortmund II (Endstand 0:4) als unzulässig verworfen. Der Einspruch wurde von Lotte erst am 21. Mai eingelegt, hätte aber laut Rechts- und Verfahrensordnung des DFB spätestens zwei Tage nach dem Spiel eingelegt werden müssen. Bereits deshalb ist er unzulässig. Zudem hat Lotte als Nicht-Beteiligter des Spiels auch keine Einspruchsberechtigung, und eine Spielmanipulation wurde nicht nachgewiesen. Die Sportfreunde hatten ihren Einspruch damit begründet, dass der DFB-Kontrollausschuss ein Ermittlungsverfahren gegen drei Essener Spieler eingeleitet hatte, die anlässlich des Spiels gegen Dortmund II gegen ihren Verein gewettet hatten. Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen eines Werktages Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden. |
Autor: | wolfgang.christmann [ 31. Mai 2012, 13:21 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: DFB entscheidet heute über möglichen Aufstieg von Lotte |
Quelle: www.dfb.de Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Freitag (ab 13.30 Uhr) in Frankfurt mündlich den Einspruch der Sportfreunde Lotte gegen die Wertung des am 5. Mai absolvierten Regionalligaspiels zwischen Rot-Weiss Essen und Borussia Dortmund II (Endstand 0:4). Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz. Die Sportfreunde begründen ihren Einspruch damit, dass der DFB-Kontrollausschuss ein Ermittlungsverfahren gegen drei Essener Spieler eingeleitet hat, die anlässlich des Spiels gegen Dortmund II gegen ihren Verein gewettet hatten. Im Einzelrichterverfahren hatte das Sportgericht den Einspruch am 25. Mai als unzulässig zurückgewiesen |
Autor: | wolfgang.christmann [ 2. Jun 2012, 09:21 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: DFB entscheidet heute über möglichen Aufstieg von Lotte |
Quelle: Saarbrücker-Zeitung (Veröffentlicht am 01.06.2012) Einspruch der Sportfreunde Lotte abgewiesen Regionalligist Sportfreunde Lotte ist auch in mündlicher Verhandlung vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gescheitert. Lotte hatte in der Regionalliga West einen Punkt weniger als Borussia Dortmund II, das aufsteigen konnte. Lotte hatte den Einspruch damit begründet, dass der DFB-Kontrollausschuss ein Ermittlungsverfahren gegen drei Essener Spieler eingeleitet hatte, die anlässlich des Spiels gegen Dortmund II gegen ihren Verein gewettet hätten. Das Gericht verwarf den Einspruch der Sportfreunde gegen die Wertung des am 5. Mai ausgetragenen Regionalligaspiels zwischen Rot-Weiss Essen und Borussia Dortmund II (0:4) als unzulässig. Damit folgte das Gremium in Frankfurt am Main der Entscheidung des Einzelrichters vom 25. Mai. «Der Einspruch wurde nicht fristgerecht spätestens zwei Tage nach dem Spiel eingelegt, sondern erst am 21. Mai. Ungeachtet dessen fehlt auch das Einspruchsrecht des Vereins als Nicht-Beteiligter des Spiels. Und für eine Spielmanipulation liegen ohnehin keine Anhaltspunkte vor», begründete Stephan Oberholz, der die Verhandlung leitete, das Urteil. Gegen das Urteil des Sportgerichts kann bis zum 4. Juni, 24.00 Uhr, Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden. |
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