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 Beitrag Verfasst: 19. Okt 2015, 06:55 
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Quelle: Saarbrücker - Zeitung (veröffentlicht am 19.10.2015)
von Oliver Spettel

Für den Stadionumbau und den Neubau von Parkplätzen an der Elversberger Kaiserlinde musste Planungsrecht geschaffen werden. Mit zwei Ratsbeschlüssen am Freitagabend rückt das Ziel in greifbare Nähe.

In seiner jüngsten Sitzung hatte der Gemeinderat Spiesen-Elversberg abschließende Entscheidungen über den Bebauungsplan „Sportpark Kaiserlinde“ auf dem Tableau. Der Beigeordnete Steffen-Werner Meyer leitete die Sitzung in Urlaubsvertretung des Bürgermeisters.

Bauamtsleiter Heinz-Peter Gräber betonte, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele. „Projektträger ist hier die SV 07 Elversberg“, so Gräber. Es soll das Planungsrecht für die neue Sportstätte und die Voraussetzung zum Bau von 669 Parkplätzen entlang der Landstraße bis zur Autobahn geschaffen werden. Verzögerungen (wir haben berichtet) hätten sich vor allem aus Nachforderungen übergeordneter Behörden ergeben, so Meyer. Laut Gräber ist die Gemeinde beim Bebauungsplanverfahren zwar autark, bedarf aber bei der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Ausgliederung des Gebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet der Prüfung und Zustimmung der Ministerien. „Dazu kommen dann noch andere Dinge, wie zum Beispiel eine Sondergenehmigung zur Umsiedlung der Haselmaus“, so Gräber. Außerdem sind Verträge zur Kompensation des Eingriffs in die Umwelt, zum Beispiel die Erstaufforstung einer 3,5 Hektar großen Fläche in Marpingen, abzuschließen.

Das alles kostet Geld. Ein so genannter Durchführungsvertrag soll entsprechende Verpflichtungen der SV 07 Elversberg verbindlich regeln. „Der Verein hat den Vertrag geprüft und akzeptiert“, so der Bauamtsleiter. Einstimmig hat der Rat dem Bürgermeister die Unterschrift unter das Vertragswerk genehmigt.

Thomas Eisenhut vom zuständigen Planungsbüro Argus Concept stellte in der Sitzung die während der obligatorischen öffentlichen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen vor. Der Begründungstext im Bebauungsplan muss in einigen Fällen angepasst werden. So wird zum Beispiel die Lautstärke bei Konzertveranstaltungen (nicht mehr als 131 Dezibel während maximal vier Stunden) beschränkt. Mehr als überrascht war Eisenhut bei der letzten, am Tag der Sitzung eingegangenen, Stellungnahme zum komplizierten Verfahren. Die Landesplanung hatte angekündigt, wegen kleiner Abweichungen zwischen alten, ungenauen Karten und neuestem Kartenmaterial, einen schmalen Streifen Plangebiet nordöstlich der geplanten Parkplätze nicht zu genehmigen. „Das würde heißen, dass dort, wo jetzt Wald ist, auch rechtlich Wald bliebe“, so Eisenhut, „ohne Auswirkungen auf die Parkplätze.“

Einstimmig wurde die Abwägung der Einwände beschlossen, ebenso der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Teiländerung des Flächennutzungsplanes. Gültig wird der Bebauungsplan aber erst, wenn das noch bis zum 19. Oktober laufende Verfahren zur Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet abgeschlossen und der Plan veröffentlicht sind. Eisenhut rechnet mit dem Beginn der Rodungen ab November. Die Wurzelstöcke der Bäume könnten etwa ab April gezogen werden. Dann nämlich beende die Haselmaus ihren Winterschlaf.


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